
(lat.) 'Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes'. So ist beispielsweise das Feilbieten von Waren im Schaufenster noch keine Abgabe eines Angebots, sondern nur eine invitatio ad offerendum. Die Folge: Der Anbieter hat noch kein wirksames Angebot abgegeben.
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(lat.) `Aufforderung zur Angebotsabgabe†œ
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Invitatio ad offerendum (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die invitatio nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Ab...
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